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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bad Urach findest du hier .
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Selbst auf Seen ist derzeit nur in wenigen Fällen ein Eisspaziergang möglich. Meist ist Eisdecke noch zu dünn. Die DLRG rät allen, sich bei den zuständigen Ämtern über den Zustand des Eises zu erkundigen. Eltern sollten ihre Kinder über die Gefahren, die auf zugefrorenen Gewässern lauern, informieren.
Die letzten Tage haben gezeigt, dass sich trotz behördlicher Warnung und Verbot immer mehr Menschen auch auf die zunehmend gefrierenden Flüsse wagen. Ein gefährliches Unterfangen! Die DLRG rät jedem ab, einen gefrorenen Fluss zu betreten. Durch das Fließen des Wassers und wärmere Zuläufe sind die Eisschichten teilweise noch sehr dünn, was von außen nicht einsehbar ist. Strömung zieht den Eingebrochenen unter die Eisdecke und macht eine Rettung fast unmöglich.
Machen Sie andere Personen und vor allem Kinder auf die gefährliche Situation aufmerksam!
Sollte es dennoch zu einem Eisbruch der Eisdecke kommen, die Arme ausbreiten, um ein Untertauchen des Kopfes zu verhindern. Laut um Hilfe rufen! Versuchen Sie, sich flach auf das Eis zu schieben. Ein Aufstützen wird die Eiskante weiter abbrechen lassen.
Bekommen Sie als Unbeteiligter Kenntnis über eine Notfallsituation, veranlassen Sie umgehend den Notruf. Durch das kalte Wasser kühlt die eingebrochene Person schnell aus und es drohen gesundheitliche Schäden. Machen Sie weitere Passanten auf den Unfall aufmerksam und helfen Sie als Team. Betreten Sie auf gar keinen Fall selber die Eisfläche, reichen Sie dem Betroffenen Hilfsmittel wie z.B ein Seil, eine Leiter oder einen Rettungsring, damit mit er nicht unter die Eisdecke abrutscht, versuchen Sie Ihn an Land zu ziehen.
Gelingt die Rettung sollte die Person in eine warme Umgebung gebracht werden. Decken und heiße, gezuckerte Getränk (kein Alkohol!) helfen, dem Auskühlen entgegenzuwirken. Der Rettungsdienst bzw. der Notarzt werden über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
Der Wasser-Rettungsdienst in Baden-Württemberg ist über die europaweite Notrufnummer 112 erreichbar.
Informationen erhalten Sie auch unter
www.dlrg.de/eisregeln
www.dlrg.de/informieren/selbst-und-fremdrettung/selbstrettung-bei-eisunfaellen.html
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